IMO-Vorschriften zu obligatorischen elektronischen Neigungsmessern für neue Massengutfrachter und Containerschiffe
Die zwingenden Anforderungen fürelektronische Neigungsmesserauf neue Massengutfrachter und Containerschiffe werden in erster Linie abgeleitetAuflösung MSC.532(107)(Änderung des SOLAS-Übereinkommens) undAuflösung MSC.363(92)(Festlegung von Leistungsstandards für elektronische Neigungsmesser). Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Inhalts- und Zugangsinformationen:
1. Auflösung MSC.532(107)
Mit dieser Resolution wird Kapitel V des SOLAS-Übereinkommens geändert und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die wichtigsten Bestimmungen lauten wie folgt:
| Klausel | Kerninhalte |
|---|---|
| Anwendungsbereich | Gilt für neue Containerschiffe und Massengutfrachter mit einer Bruttoraumzahl von 3.000 und mehr, deren Kiellegung am oder nach dem 1. Januar 2026 erfolgt. |
| Obligatorische Ausrüstungsanforderung | Es wird eine neue Regel V/19.2.12 hinzugefügt, die besagt, dass die oben genannten Schiffe mit elektronischen Neigungsmessern oder anderen Maßnahmen zur Bestimmung, Anzeige und Aufzeichnung der Rollbewegung des Schiffes ausgestattet sein müssen. |
| Terminologiedefinitionen | 1. Massengutfrachter: Gemäß Definition in SOLAS-Regel |
| Zertifikats- und Datensatzanpassungen | „Containerschiff“ muss in der Spalte „Schiffstyp“ des Sicherheitsausrüstungszertifikats für Frachtschiffe deutlich angegeben werden. Die Ausrüstungsaufzeichnung muss den Status „Elektronischer Neigungsmesser“ unter Navigationssystemen und Ausrüstungsdetails enthalten. |
Zugangslink: https://www.ccs.org.cn/ccswzen//special?columnid=202206080248772574&id=0
2. Resolution MSC.363(92)
Diese Resolution legt technische Leistungsstandards für festelektronische Neigungsmesser, übernommen durch relevante nationale Standards. Technische Kernanforderungen:
| Technische Dimension | Kerninhalte |
|---|---|
| Grundfunktionen | Der elektronische Neigungsmesser soll Krängungswinkel, Rollamplitude und Rollperiode in Echtzeit liefern, um die Entscheidungsfindung im Seeverkehr und Unfalluntersuchungen zu unterstützen. Es besteht aus Sensoren, Signalprozessoren, Displays, Eingabegeräten und Schnittstellen zu anderen Schiffssystemen. |
| Anzeigeanforderungen | Ausgestattet mit analogen oder digitalen Anzeigen, um den Krängungswinkel, die Rollamplitude und den Roll-Peak-Hold-Wert kontinuierlich in Echtzeit anzuzeigen. Displays müssen den Leistungsstandards in IMO MSC.191(79) entsprechen. |
| Schnittstelle und Stromversorgung | Schnittstellen müssen die Anforderungen von IEC 61162-1 und IEC 61162-2 erfüllen. Das Stromversorgungssystem muss einen stabilen Betrieb unter normalen Schiffsbetriebsbedingungen gewährleisten. |
| Genauigkeitsanforderungen | Bereich des Krängungswinkels/Rollamplitudenbereichs: ±90 Grad (Genauigkeit: ±1 Grad); Rollperiodenbereich: 4–40 s (Genauigkeit: ± 1 s). |
3. Andere relevante IMO-Vorschriften
Elektronische Neigungsmesser müssen außerdem Folgendes erfüllen:
IMO-Resolution A.694(17): Allgemeine Anforderungen an Schiffsnavigations- und Funkkommunikationsgeräte (Design, Qualitätskontrolle und Zuverlässigkeit).
SOLAS-Übereinkommen (konsolidierte Ausgabe 2020): Enthält Änderungen aus MSC.532(107), die sich auf Gerätezertifizierungs- und Inspektionsrahmen beziehen. Volltext verfügbar über Dokumentplattformen wie Doc88.
Volltextzugriff
Vollständige Versionen der Resolutionen finden Sie unterOffizielle IMO-Datenbank: https://docs.imo.org/ (Geben Sie die Auflösungsnummern zum Abrufen ein.)







